Honorar
Seit dem Jahr 2009 werden die Leistungen der Wertermittlungen von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken bzw. Rechten an Grundstücken nicht mehr vom Regelungsbereich der HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure umfasst. Das Honorar für diese Leistungen kann seitdem ohne jede preisrechtliche Bindung frei vereinbart werden. Es gibt verschiedene Honorarempfehlungen, so zum Beispiel des Bundesverbands Deutscher Grundstückssachverständiger, an der ich mich orientiere.
Meine Vergütung richtet sich nach den unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Vor Auftragserteilung informiere ich Sie über die zu erwartenden Kosten und bei Auftragserteilung wird eine konkrete Honorarvereinbarung getroffen.